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Bundesförderung für effiziente Gebäude gestartet (BEG)
Seit Januar 2021 können für Sanierungsmaßnahmen an Wohnhäusern oder anderen Gebäuden Zuschüsse von 20 bis 50 % über das neue Förderprogramm Bundesförderung für effiziente Gebäude beantragt werden. Wir unterstützen gerne bei der Beantragung und begleiten gerne Ihr Vorhaben.
Gebäudeenergiegesetz (GEG) tritt in Kraft
Seit Anfang November 2020 gilt das Gebäudeenergiegesetz für neue Bauvorhaben. Für KfW-Förderungen können bis 30.06.2021 auch noch bisherige NAchweise nach der EnEV 2014/2016 genutz werden. Wir beraten gerne individuell über die optimalen Möglichkeiten für Ihre Planungen.
KfW-Förderung nochmals verbessert
Die Tilgungszuschüsse für die Sanierung von Wohngebäuden wurden bei Erreichen von Effizienzhaus-Niveaus erhöht. Je nach Effizienzhaus-Niveau beträgt dieser bis zu 40 % der Kreditsumme.
Auch die vergünstigten KfW-Kredite für Energieeffizient Sanieren, Energieffizient Bauen und Altersgerecht Umbauen wurden gesenkt, sie beginnen nun ab 0,75 % eff. Jahreszins.
Energieeinsparverordnung EnEV 2014/2016
Für die Energieeinsparverordnung gelten seit 2016 teilweise verschärfte Anforderungen bei Bauvorhaben. Es gibt eine Vielzahl von kleineren Änderungen, welche z.B. die Erstellung von Energieausweisen betrifft.
Dies betrifft insbesondere Neubauten, für welche nach 2016 ein Bauantrag gestellt wurde.
Zuschüsse für KfW-Energieeffizient Sanieren erhöht
Seit 2013 hat die KfW die Investitionszuschüsse für Vorhaben bei 1- und 2-Familienhäusern oder Eigentumswohnungen im Programm Energieeffizient Sanieren erhöht.
Je nach erreichtem Niveau des Gebäudes nach der Sanierung können Zuschüsse zwischen 10 % und 25 % beantragt werden.
Fragen Sie uns nach den Voraussetzungen und Details zum Programm.